Allgemeine Informationen
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland generell kein Visum. Alle sonstigen Teilnehmer sind grundsätzlich
uneingeschränkt visumspflichtig. Unter folgendem Link finden Sie eine
Staatenliste zur Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise nach Deutschland:
Auswärtiges Amt
Alle
Aussteller, für die Visumspflicht besteht, benötigen für ihre
Visabeantragung
zuzüglich der von der jeweiligen Botschaft bzw. dem Konsulat
verlangten Unterlagen auch
- ein Visa-Einladungsschreiben
- eine bestätigte Reisebuchung (Hotel-, Flug-, Bus- oder Bahnbuchung)
- den Nachweis einer Krankenversicherung sowie
- ihre Standrechnung und Ausstellerausweise.
Alle Besucher, für die Visumspflicht
besteht, benötigen für ihre Visabeantragung
zuzüglich der von der jeweiligen
Botschaft bzw. dem Konsulat verlangten Unterlagen auch
- ein Visa-Einladungsschreiben
- eine bestätigte Reisebuchung (Hotel-, Flug-, Bus- oder Bahnbuchung)
- den Nachweis einer Krankenversicherung sowie
- die Bestätigung der Online-Registrierung ihrer
Messe-Eintrittskarte.
Ab dem 7. Februar 2012 ist die Online-Registrierung für ein
Eintrittsticket und Visa-Einladungsschreiben auf dieser Seite möglich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Visaangelegenheiten finden Sie
hier.
Sollten Sie noch weitere Fragen bezüglich Ihrer Visabeantragung haben,
kontaktieren Sie bitte die in Ihrem Land ansässige
Auslandsvertretung der Messe München oder
setzen Sie sich mit Frau Ursula Dorna
visaservice@messe-muenchen.de in
Verbindung.